Die finanzgerichtliche Entscheidung leidet an einem Verfahrensfehler, wenn das Finanzgericht über Bescheide entschieden hat, die zum Zeitpunkt der Vorentscheidung durch den Erlass neuer Änderungsbescheide überholt und nicht mehr existent waren. Darin liegt ein im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigender …