Nach § 34 Abs. 4 der Gewerbeordnung (GewO) ist der gewerbsmäßige Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung des Rückkaufsrechts verboten. Dieses…
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Nach § 34 Abs. 4 der Gewerbeordnung (GewO) ist der gewerbsmäßige Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung des Rückkaufsrechts verboten. Dieses…