Der Bundesfinanhzhof hat seine Rechtsprechung geändert: § 14c Abs. 1 UStG begründet bei einer Rechnungserteilung an Endverbraucher keine Steuerschuld.
Für eine Anwendung des § 14c Abs. 1 UStG ist zunächst festzustellen, ob Abrechnungen vorliegen, die die für eine Rechnung im …
