Es ist für den Bundesfinanzhof nicht weiter klärungsbedürftig, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit (Glücksspiel mit Geldeinsatz) umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sind. Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen in BFHE 268, 262, BStBl II 2020, 296, in BFH/NV …