Eine analoge Anwendung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 13 AO in Fällen einer Festsetzung von zu erstattender Steuern kommt während des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens nicht in Betracht. Nach § 12 der Konkursordnung ‑KO- (nunmehr § 87 InsO), der übe…