Es ist für den Bundesfinanzhof nicht weiter klärungsbedürftig, dass Prozesszinsen auf erstattete Einkommensteuer zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gehören. Zu den nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ESt…
Tag: 17. November 2023
Die Vermietung von Luxusimmobilien ist kein Steuersparmodell
Wird ein Objekt mit einer Größe von mehr als 250 qm Wohnfläche vermietet, können aufgrund der Vermietung entstehende Verluste nicht
Säumniszuschläge – und die Auslegung eines Abrechnungsbescheides im Einspruchsverfahren
Der Umdeutung bedarf es nicht, wenn sich der beabsichtigte Inhalt eines Abrechnungsbescheids bereits im Wege der Auslegung bestimmen lässt und die erlassende Behörde im Rahmen der Einspruchsentscheidung eine entsprechende Klarstellung vornimmt; darin l…
Steuersparen mit Immobilien – nur bis 250 qm Wohnfläche
Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit, die Anlass zu deren Überprüfung mittels eine…
Abrechnungsverfahren, Erlassverfahren – und keine Verfahrensaussetzung
Das Abrechnungsverfahren (§ 218 AO) und das auf einen Erlass abzielende Billigkeitsverfahren (§ 227 AO) stehen selbständig nebeneinander. Deshalb muss das Billigkeitsverfahren nicht ausgesetzt werden, wenn geltend gemacht wird, Säumniszuschläge seien a…