Es ist für den Bundesfinanzhof nicht klärungsbedürftig, dass Prozesszinsen auf erstattete Einkommensteuer zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gehören. Diese Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig,…