Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen aus der Vermietung eines in der Schweiz belegenen Grundstücks sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, wenn das Grundstück einer Betriebsstätte „dient“, die ihre Gewinne aus einer der in Art. 24 Abs. 1 …
Tag: 29. Mai 2025
Die Zulässigkeit der Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid
Gemäß § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG sind bei der Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie der Festsetzung des Steuermessbetrags für den Erhebungszeitraum, auf dessen Schluss der vortragsfähige Gewerbeverlust festgestellt wird, zugrunde gelegt worden …
Rechtsfähige Stiftungen – und keine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos
Da der Wortlaut des § 27 Abs. 7 KStG keine Vermögensmassen erfasst, fehlt für rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine Rechtsgrundlage zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos.
Nach § 179 Abs. 1 AO muss eine gesonderte Feststellung …
Die zulässige Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid – und der Gewerbesteuermessbescheid
Gemäß § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG wird der Gewerbesteuermessbescheid wie ein Grundlagenbescheid für den Verlustfeststellungsbescheid (Folgebescheid) behandelt [1].
Dies führt jedoch nicht dazu, dass die gegen den Folgebescheid gerichtete Klage, mit der -wie hier- ausschließlich Einwendungen gegen …
Auflösung einer § 6b-Rücklage nach dem Ausscheiden eines Mitunternehmers
Das Betriebs-Finanzamt der Mitunternehmerschaft hat über die Einstellung des Veräußerungsgewinns in eine sonderbilanzielle Rücklage nach § 6b EStG zu entscheiden, auch wenn ein Mitunternehmer seinen gesamten Mitunternehmeranteil veräußert hat. Über die später wegen des Ablaufs der Reinvestitionsfrist erforderliche Auflösung einer …
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei Ferienimmobilien
Aufwendungen, die ein Ferienimmobilienanbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, können als Mieten zu qualifizieren sein und zu einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zum Gewinn führen.
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Die Hinzurechnung von Aufwendungen eines Anbieters von Ferienimmobilien für




