Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze – bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr

Monopoly

Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein.

Nach der …