Das Wehrdisziplinarverfahren gegen einen Berufssoldaten – und seine Rechtsanwaltskosten

Bundeswehrstiefel

Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein gegen ihn geführtes Wehrdisziplinarverfahren sind als Werbungskosten abzugsfähig. Die zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Strafverfahrens ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist auf Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren nicht übertragbar. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wurde …