Vermögensverwaltende Personengesellschaft mit zwischenzeitlich gewerblicher Prägung – und die AfA

Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft ‑hier Gebäude- wegen des Wegfalls der gewerblichen Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die AfA …