Bei der Kommanditgesellschaft ebenso wie bei der Aktiengesellschaft und der GmbH führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse1. Einem früheren Komplementär steht ein Einberufungsrecht auch dann nicht (mehr) zu, wenn er im Handelsregister fehlerhaft noch als …
Tag: 20. März 2017
Erneuerungen rund um die Schweigepflicht bestimmter Berufsgruppen
Die Berufliche Schweigepflicht stellt in ärztlichen und anwaltlichen Vertragsverhältnissen ein heiliges Sakrileg dar. Die Gespräche und Verhandlungen mit Beratern müssen sicher sein. In heutiger Zeit ist allerdings nicht unüblich, dass diese Dienstleister Teile ihres Dienstleistungsangebot outsourcen. Dabei stellt sich die …