Die Bewilligungen der NRW-Soforthilfen 2020 verstießen nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen gegen europäisches Beihilfenrecht, wenn sie an ein einzelnes Unternehmen ausschließlich unter Berücksichtigung seiner eigenen Wirtschaftslage geleistet wurden, obwohl dieses Teil eines Unternehmensverbundes war.
So hat das …