Für einen Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO ist der Hinweis erforderlich und ausreichend, dass die Feststellung für noch nicht verjährte Folgebescheide von Bedeutung ist. Nach § 181 Abs. 5 AO kann eine gesonderte Feststellung auch nach …
Tag: 22. Mai 2026
Die Klage gegen die Festsetzung von Grundsteuer B
Verfassungsrechtliche Bedenken zur Berechnung des Grundsteuermessbetrags (hier: nach dem Hesssichen Modell) richteten sich gegen die Bestimmung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt. Diese sind nach § 351 Abs. 2 AO gegen den Grundsteuermessbescheid als sog. Grundlagenbescheid vorzubringen, nicht gegen den städtischen …
