Der Bundesfinanzhof hat in zwei Verfahren die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, als nicht verfassungswidrig beurteilt.
