Aufgrund der Corona-Krise“ geleistet sind Beihilfen und Unterstützungen, wenn sie vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete individuelle Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Die Anrechnung auf andere freiwillige …
