Gemäß § 53 Abs. 2 FGO ist das Urteil des Finanzgerichts von Amts wegen nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zuzustellen. Danach darf das finanazgerichtliche Urteil u.a. an Anwälte und Steuerberater gegen Empfangsbekenntnis ‑auch durch Telekopie (Fax)- zugestellt werden (§ 174 …
Tag: 14. Juli 2025
Die amtliche Richtsatzsammlung – und keine Infos zu den zugrundeliegenden Daten
Bei § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 des Finanzverwaltungsgesetzes handelt es sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die nach ihrem Wortlaut eine Vertraulichkeitspflicht anordnet und insbesondere einen Anspruch auf Einsicht in die Dokumente nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und …
Änderung von Steuerbescheiden – wegen der dem Finanzamt später elektronisch übermittelten Daten
Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt -erstmalig- …

