Aufwendungen für einen sog. Schulhund können bis zu 50 % als Werbungskosten bei den Einkünften einer Lehrerin aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Ein hälftiger Werbungskostenabzug ist nicht zu beanstanden, wenn der Hund innerhalb einer regelmäßig fünftägigen Unterrichtswoche arbeitstäglich in der …
Tag: 10. Juli 2025
Keine Hundesteuerermäßigung für den Jagdgast
Sieht die örtliche Hundesteuersatzung eine Ermäßigung der Hundesteuer für einen Hund vor, der von einer zur Jagdausübung berechtigten Person zur Jagd eingesetzt wird, so betrifft dies nicht den Inhaber eines Jagderlaubnisscheins.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Münster entschiedenen Fall meldete …
