Bei einer gemeinsamen Veranlagung kann der Ehemann gemäß § 40 Abs. 2 FGO beschwert sein, auch wenn das Einspruchsverfahren nur von seiner Ehefrau geführt worden ist und er dort lediglich die verfahrensrechtliche Stellung eines Hinzugezogenen gemäß § 360 Abs. 1 …