Erbschaftsteuer – und der gesellschaftsvertraglich festgelegte Abfindungsanspruch des Erben

Ergibt sich die Höhe eines Abfindungsanspruchs aus einer Satzungsregelung einer GmbH, ist diese korporationsrechtliche Bestimmung nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Subjektive Vorstellungen der beim Erstellen der betreffenden Klausel beteiligten Personen sind unbeachtlich. Welchen Sinngehalt die Gesellschafter seinerzeit …