Das Auskunftsersuchen an Dritte

Ein Auskunftsersuchen der Finanzbehörde gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 AO ist bereits möglich, wenn es aufgrund konkreter Umstände angezeigt ist, weitere Auskünfte auch bei Dritten einzuholen. Die Art und der Umfang der Ermittlungen der Finanzbehörden richten sich gemäß …