Tennisunterricht – und die Umsatzsteuer

Es ist für den Bundesfinanzhof nicht klärungsbedürftig, dass § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG bei richtlinienkonformer Auslegung keinen zu Freizeitzwecken erteilten Tennisunterricht erfasst. Wird die Beschwerde mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet, hat der Beschwerdeführer zur …

Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge?

Bei summarischer Prüfung bestehen für den Bundesfinanzhof ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind. Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz, Effizienz, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen dagegen für den Bundesfinanzhof keine weitergehenden Zweifel an der gesetzlichen …

EU-Recht – und die Verfassungsbeschwerde

Bei der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichter Regelungen sind grundsätzlich nicht die deutschen Grundrechte, sondern die Unionsgrundrechte maßgeblich. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Kontrolle der Entscheidung eines Fachgerichts daraufhin, ob es bei der ihm obliegenden Anwendung des Unionsrechts den hierbei zu …

Fehlende Urteilsgründe

Der Verfahrensmangel, dass das Urteil des Finanzgerichts nicht mit Gründen versehen ist, liegt nur vor, wenn die Urteilsgründe ganz oder zum Teil fehlen und sie dem Prozessbeteiligten keine Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil …

Judounterricht – und die Umsatzsteuer

Judounterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL. Derartige an einer Sportschule erbrachten Unterrichtsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Derartige Unterrichtsleistungen sind nicht nach nationalen Vorschriften umsatzsteuerbefreit.  Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § …

Die versäumte Revisionsbegründungsfrist

Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden. Ist die Revision nicht in der gesetzlichen Form und Frist begründet worden, ist sie nach § 124 Abs. …

Erbschaftsteuerbefreiung fürs Familienheim

Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie …