Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten

Nach § 129 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Versehen wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler sowie Eingabe- oder Übertragungsfehler. Dagegen schließen …

Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung über die Frage der Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004 angerufen. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 …