Der nach § 10 Abs. 5 ErbStG zu berücksichtigende Wert des Nießbrauchsrechts wird bei einer Grundstücksübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch nicht durch die weiterhin vom Nießbraucher persönlich zu tragenden Zins- und Tilgungsleistungen gemindert. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Münster in dem …
Tag: 7. Oktober 2020
Der Wert des Nießbrauchsrechts
Der nach § 10 Abs. 5 ErbStG zu berücksichtigende Wert des Nießbrauchsrechts wird bei einer Grundstücksübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch nicht durch die weiterhin vom Nießbraucher persönlich zu tragenden Zins- und Tilgungsleistungen gemindert. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Münster in dem …