Der Wert des Nießbrauchsrechts

Der nach § 10 Abs. 5 ErbStG zu berücksichtigende Wert des Nießbrauchsrechts wird bei einer Grundstücksübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch nicht durch die weiterhin vom Nießbraucher persönlich zu tragenden Zins- und Tilgungsleistungen gemindert. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Münster in dem …

Der Wert des Nießbrauchsrechts

Der nach § 10 Abs. 5 ErbStG zu berücksichtigende Wert des Nießbrauchsrechts wird bei einer Grundstücksübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch nicht durch die weiterhin vom Nießbraucher persönlich zu tragenden Zins- und Tilgungsleistungen gemindert. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Münster in dem …