Eine durch einen Kommanditisten einer Publikums-KG erhobene Beschlussanfechtungsklage wird nicht allein aufgrund ihres Ausscheidens (Ausschlusses) aus der Kommanditgesellschaft wegen eines Wegfalls des Feststellungsinteresses unzulässig. Der Gesellschafter einer Personengesellschaft hat grundsätzlich ein Interesse im Sinn von § 256 Abs. 1 ZPO …