Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat den Antrag des 4. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages („Cum/Ex-Untersuchungsausschuss“) auf Anordnung der Durchsuchung von Kanzleiräumen abgelehnt. Der Cum/Ex-Untersuchungsausschuss hatte im September 2016 unter anderen beschlossen, zur Klärung einzelner Fragen aus seinem Untersuchungsauftrag von einer Steuerkanzlei …