Bei einer im geschäftlichen Verkehr benutzten Firma handelt es sich um ein als geschäftliche Bezeichnung geschütztes Unternehmenskennzeichen (§ 5 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG). Der Erwerb des Schutzes einer geschäftlichen Bezeichnung gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht (§ …