Der Verstoß des Finanzgerichts gegen den Amtsermittlungsgrundsatz – und die Sachaufklärungsrüge

Die Sachaufklärungsrüge kann keine Beweisanträge oder Fragen ersetzen, welche fachkundig vertretene Beteiligte selbst in zumutbarer Weise hätten stellen können, jedoch zu stellen unterlassen haben. Ebenso wenig kann die Sachaufklärungsrüge dazu dienen, (nachträglich) Ermittlungen vom Finanzgericht zu (entscheidungserheblichen) Tatsachen zu verlangen, …

Der Verstoß des Finanzgerichts gegen den Amtsermittlungsgrundsatz – und die Sachaufklärungsrüge

Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Sachaufklärungsrüge kann keine Beweisanträge oder Fragen ersetzen, welche fachkundig vertretene Beteiligte selbst in zumutbarer Weise hätten stellen können, jedoch zu stellen unterlassen haben. Ebenso wenig kann die Sachaufklärungsrüge dazu dienen, (nachträglich) Ermittlungen vom Finanzgericht zu (entscheidungserheblichen) Tatsachen zu verlangen, …

Die vom Finanzgericht unterlassene Auslegung

Hat das Finanzgericht eine (gebotene) Auslegung unterlassen, so kann der Bundesfinanzhof diese selbst vornehmen, wenn das Finanzgericht die hierfür erforderlichen tatsächlichen Feststellungen getroffen hat, und zwar selbst dann, wenn mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen. Die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen gehört grundsätzlich …

Zurückverweisung an das Finanzgericht

Eine ‑durch § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO ermöglichte- Zurückverweisung an einen anderen Bundesfinanzhof des Finanzgerichts setzt besondere sachliche Gründe voraus. Gravierende Verfahrensfehler des Finanzgerichts allein reichen hierfür grundsätzlich nicht aus. Hinzukommen muss vielmehr im Regelfall, dass ernstliche Zweifel …

Der nicht gehörte Zeuge

Das Finanzgericht kann auch dadurch gegen seine Pflicht zur Sachaufklärung verstoßen, dass es die ihm angebotenen Zeugen nicht hört. Die Rüge eines solchen Sachaufklärungsmangels muss zumindest die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminprotokoll), in …

Nichtzulassungsbeschwerde — und der schwerwiegende  Rechtsanwendungsfehler

In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes des schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist1. Darzulegen sind insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit, seine Entscheidungserheblichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren2. Daran …

Nichtzulassungsbeschwerde – und der schwerwiegende  Rechtsanwendungsfehler

In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes des schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist . Darzulegen sind insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit, seine Entscheidungserheblichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren …