Eine Änderung der Richterbank steht der Anwendung des § 126a FGO nicht entgegen. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hat der zuständige Senat die Sache in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung beraten und ist einstimmig zu dem Ergebnis gelangt, dass er …
Schlagwort: Revision
Grundsatzrevision – und die „uneinheitliche Vorgehensweise“ in der Praxis
Der Hinweis auf eine „uneinheitliche Vorgehensweise“ in der Praxis vermag eine grundsätzliche Bedeutung nicht zu begründen, wenn die Rechtslage eindeutig ist und sich die aufgeworfenen Fragen ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes herleiten lassen.
Eine Rechtssache …
Ein Zwischenurteil für mehrere Streitunkte – und die Revision
Betrifft ein Zwischenurteil mehrere voneinander getrennte Streitpunkte, so kann das Revisionsgericht, wenn die Revision nur in Bezug auf einen Streitpunkt begründet ist, den Urteilsspruch aufheben und das Zwischenurteil im Übrigen durch Zurückweisung der Revision bestätigen.
Im vorliegenden Fall hat das …
Die Revisionsentscheidung per Beschluss – und der Urlaub eines Richters
Eine Änderung der Richterbank steht der Anwendung des § 126a FGO nicht entgegen. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hat der zuständige Senat die Sache in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung beraten und ist einstimmig zu dem Ergebnis gelangt, dass er …
Die Revisionsentscheidung per Beschluss – und der Urlaub eines Richters
Eine Änderung der Richterbank steht der Anwendung des § 126a FGO nicht entgegen. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hat der zuständige Senat die Sache in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung beraten und ist einstimmig zu dem Ergebnis gelangt, dass er …
Keine Revisionszulassung trotz Divergenz
Weicht das angefochtene Urteil von einem Urteil eines anderen Finanzgerichts ab, welches seinerseits ohne Begründung und in nicht nachvollziehbarer Weise von einer ständigen BFH-Rechtsprechung abweicht, bedarf es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keiner Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem Revisionsverfahren. Im …
Keine Revisionszulassung trotz Divergenz
Weicht das angefochtene Urteil von einem Urteil eines anderen Finanzgerichts ab, welches seinerseits ohne Begründung und in nicht nachvollziehbarer Weise von einer ständigen BFH-Rechtsprechung abweicht, bedarf es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keiner Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem Revisionsverfahren. Im …
Revisionszulassung wegen Divergenz
Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen Divergenz setzt voraus, dass das Finanzgericht bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der Bundesfinanzhof, der EuGH, das …
Revisionszulassung zur Rechtsfortbildung
Das Erfordernis einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) ist ein Unterfall des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung. Die Revision ist zur Fortbildung des Rechts zuzulassen, wenn davon auszugehen ist, dass …
Die vom Finanzgericht unvollständig übermittelte Gerichtsakte
Kann der Bundesfinanzhof nicht feststellen, wann das erstinstanzliche Urteil an die Geschäftsstelle übermittelt worden ist, weil das Finanzgericht die Gerichtsakte unvollständig übermittelt hat, ist das Urteil wegen Verstoßes gegen § 104 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung aufzuheben.
So befand der Bundesfinanzhof …
Die Pflicht des Finanzgerichts zur Ermittlung ausländischen Rechts
Wird eine Verfahrensrüge erhoben, die sich auf die Pflicht des Finanzgerichts zur Ermittlung des ausländischen Rechts bezieht, ist zu prüfen, ob das Finanzgericht die Ermittlungen frei von Verfahrensmängeln durchgeführt hat, insbesondere das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausgeübt und die ihm …
Die Revision der beklagten Behörde gegen ein klageabweisendes Prozessurteil
Die für die Zulässigkeit der Revision erforderliche materielle Beschwer der beklagten Behörde kann gegeben sein, wenn das Finanzgericht annimmt, der Behörde fehle die passive Prozessführungsbefugnis, und deshalb durch Prozess- statt durch Sachurteil entscheidet.
In der hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Sache …
Keine Revisionszulassung trotz Divergenz
Weicht das angefochtene Urteil von einem Urteil eines anderen Finanzgerichts ab, welches seinerseits ohne Begründung und in nicht nachvollziehbarer Weise von einer ständigen BFH-Rechtsprechung abweicht, bedarf es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keiner Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem Revisionsverfahren. Im …
Nichtzulassungsbeschwerde – und die Darlegung der Divergenz
Für die schlüssige Rüge einer Divergenz gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung sind die angeblichen Divergenzentscheidungen genau zu bezeichnen sowie tragende, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits gegenüberzustellen, …
Nichtzulassungsbeschwerde – und Darlegung einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung
Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Finanzgericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten oder nicht bekannten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter …
Zurückweisung einer Revision per Beschluss – und die vorherige Anhörung
Der Bundesfinanzhof kann über die Revision durch Beschluss entscheiden, wenn er einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält, § 126a FGO. Die Beteiligten sind vorher zu hören. Für diese Anhörung ist es nicht geboten, …
Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid, Umsatzsteuerjahresbescheid – und das finanzgerichtliche Verfahren
Ein finanzgerichtliches Urteil, dem ein nicht mehr existierender Verwaltungsakt zugrunde liegt, kann im Revisionsverfahren keinen Bestand haben. Es ist vom Bundesfinanzhof aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben.
Der im Revisionsverfahren ergangene Umsatzsteuerjahresbescheid hat den Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid für (z.B.) Oktober, der Gegenstand des finanzgerichtlichen …
Revision zum Bundesfinanzhof – und der greifbar gesetzwidrige Rechtsanwendungsfehler als Zulassungsgrund
Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führt ausnahmsweise ein materieller Fehler des Finanzgerichtes zur Zulassung der Revision, wenn ein offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vorliegt. Unterhalb dieser Schwelle liegende Rechtsfehler …
Revision zum Bundesfinanzhof – und die Rechtsprechungsdivergenz als Zulassungsgrund
Die Zulassung der Revision wegen Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt unter anderem voraus, dass das Finanzgericht seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der bezeichneten …
Revision zum Bundesfinanzhof – und die grundsätzliche Bedeutung als Zulassungsgrund
Die Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil kann auch wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; sogenannte Grundsatzrevision) oder zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO; sogenannte Rechtsfortbildungsrevision) zugelassen werden.…
Die nur teilweise zugelassene Revision – und die Anschlussrevision
Hat der Bundesfinanzhof die Revision nur wegen eines selbständig anfechtbaren Teils des Urteils des Finanzgerichts zugelassen, ist eine Anschlussrevision hinsichtlich eines anderen Teils unzulässig.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte das Finanzgericht der Klage eines GmbH-Geschäftsführers (Kläger) gegen …
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Gemäß § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO ist die Revision innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen.
Gemäß § 120 Abs. 2 Satz 3 FGO kann die Frist auf einen vor ihrem Ablauf …
Revisionsbegründung – und die Rüge der Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten
Die schlüssige Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten setzt voraus, dass der Beteiligte, der sich auf den Verstoß beruft, darlegt, inwieweit die Berücksichtigung der seiner Ansicht nach nicht berücksichtigten …
Der (steuerliche) Ort einer wirtschaftlichen Tätigkeit
Die Beurteilung, von welchem Ort ein Unternehmer sein Unternehmen betreibt oder an welchem Ort -unionsrechtlich- der Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit ist, obliegt dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz.
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer die …
Revisionsbegründung – und die Rüge nicht hinreichender Sachverhaltsaufklärung
Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem Finanzgericht nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht erfordert unter anderem Angaben dazu, welche Tatsachen das Finanzgericht mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und …
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Nach § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO muss die Begründung der Revision die Angabe der Revisionsgründe durch eine bestimmte Bezeichnung der Umstände enthalten, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt.
Der Zweck der Begründungspflicht -das Revisionsgericht zu entlasten …
Mehrere Streitgegenstände – und die Beschwerde
Wenn ein Urteil angegriffen wird, das zu mehreren Verwaltungsakten (Streitgegenständen) ergangen ist, ist grundsätzlich erst die Rechtsmittelbegründungsschrift für die Konkretisierung des Umfangs der Urteilsanfechtung maßgebend. Wenn einzelne Streitgegenstände zwar nicht im Rubrum der Rechtsmittelschrift, wohl aber in der Rechtsmittelbegründungsschrift bezeichnet …
Die Selbstbindung des Bundesfinanzhofs im zweiten Rechtsgang
Der BFH ist im zweiten Rechtsgang (hier: Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde) an die Auffassung gebunden, die er in der den ersten Rechtsgang abschließenden Zurückverweisungsentscheidung vertreten hat (Grundsatz der Selbstbindung).
In dem hier entschiedenen Fall wies das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit …
Anhörungsrüge nach Zurückverweisung durch den Bundesfinanzhof
Gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs, mit dem die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen worden ist, ist die Anhörungsrüge gegeben. Die Anhörungsrüge ist statthaft, da ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben …
Die unzulässige Selbstentscheidung über einen Ablehnungsantrag – und die Begründung ihrer Rüge
Der Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter, der in einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über einen zulässigen Ablehnungsantrag entgegen § 45 Abs. 1 ZPO liegt, schlägt auf die Endentscheidung durch, ohne dass es hierfür darauf ankommt, ob das …
Elektronischer Rechtsverkehr – aber nur als PDF
Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann im Sinne des § 52a Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in § 2 Abs. 1 …
Revisionsrücknahme – und die Kosten der Anschlussrevision
Einem Rechtsmittelführer sind grundsätzlich auch die Kosten einer zulässig erhobenen Anschlussrevision aufzuerlegen, wenn diese ihre Wirkung durch die Rücknahme der Revision verliert. Aufgrund der Rücknahme der Revision ist die Anschlussrevision gegenstandslos [1]. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs [2] sowie des …
Der Verfahrensbeitritt des Landesfinanzministeriums
Wenn das Revisionsverfahren eine von den Landesfinanzbehörden verwaltete Abgabe betrifft, hat die zuständige oberste Landesbehörde ein Beitrittsrecht (§ 122 Abs. 2 Satz 2 FGO). Diese Beitrittsvoraussetzung ist bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer erfüllt. Die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer werden …
Klageerweiterung in der Revision – oder: die Berufung auf eine Tarifbindung
Fehler in der Tatbestandsdarstellung – und die Begründung der Verfahrensrüge
Das besondere Interesse an einer mündlichen Verhandlung – und der Zurückweisungsbeschluss des BFH
Die Schätzung des Finanzgerichts – und der Bundesfinanzhof
Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen in Gestalt von Verstößen gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie behauptete materielle Rechtsfehler sind als Rügen einer falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung durch das Finanzgericht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich [1]. Ein darüber hinausgehender, …
Die vom Finanzgericht verweigerte Einsicht in Akten der Staatsanwaltschaft
Elektronischer Rechtsverkehr – aber nur als PDF
Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann im Sinne des § 52a Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in § 2 Abs. 1 …
Mehrere Streitgegenstände – und der Umfang des Rechtsmittels
Wenn ein Urteil angegriffen wird, das zu mehreren Verwaltungsakten (Streitgegenständen) ergangen ist, ist grundsätzlich erst die Rechtsmittelbegründungsschrift für die Konkretisierung des Umfangs der Urteilsanfechtung maßgebend. Wenn einzelne Streitgegenstände zwar nicht im Rubrum der Rechtsmittelschrift, wohl aber in der Rechtsmittelbegründungsschrift bezeichnet …
Die Begründung der verworfenen Nichtzulassungsentscheidung – und das rechtliche Gehör
Elektronischer Rechtsverkehr – und PDF als zwingendes Dateiformat
Der zweite Rechtsgang – und die Selbstbindung des Bundesfinanzhofs
Der BFH ist im zweiten Rechtsgang (hier: Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde) an die Auffassung gebunden, die er in der den ersten Rechtsgang abschließenden Zurückverweisungsentscheidung vertreten hat (Grundsatz der Selbstbindung). In dem hier entschiedenen Fall wies das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit …
Das Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof – und der Beitritt des Landesfinanzministeriums
Wenn das Revisionsverfahren eine von den Landesfinanzbehörden verwaltete Abgabe betrifft, hat die zuständige oberste Landesbehörde ein Beitrittsrecht (§ 122 Abs. 2 Satz 2 FGO). Diese Beitrittsvoraussetzung ist bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer erfüllt. Die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer werden …
Kosten der Anschlussrevision bei Revisionsrücknahme
Einem Rechtsmittelführer sind grundsätzlich auch die Kosten einer zulässig erhobenen Anschlussrevision aufzuerlegen, wenn diese ihre Wirkung durch die Rücknahme der Revision verliert. Aufgrund der Rücknahme der Revision ist die Anschlussrevision gegenstandslos. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie des Bundesgerichtshofs sind …
Der Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit – und seine Bestimmung
Die Beurteilung, von welchem Ort ein Unternehmer sein Unternehmen betreibt oder an welchem Ort -unionsrechtlich- der Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit ist, obliegt dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer die …
Der Zurückweisungsbeschluss des BFH – und das besondere Interesse an einer mündlichen Verhandlung
Ein besonderes Interesse eines Beteiligten an der Durchführung einer mündlichen Verhandlung (hier: aufgrund „existentieller Bedrohung“) steht einer Entscheidung nach § 126a FGO nicht entgegen. Einer Entscheidung nach § 126a FGO steht die Komplexität von Rechtsfragen nicht entgegen. Auch ein besonderes …
Anforderungen an die Revisionsbegründung beim Bundesfinanzhof
Nach § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO muss die Begründung der Revision die Angabe der Revisionsgründe durch eine bestimmte Bezeichnung der Umstände enthalten, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt. Der Zweck der Begründungspflicht -das Revisionsgericht zu entlasten …
Die Schätzung des Finanzgerichts – und die Nichtzulassungsbeschwerde
Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen in Gestalt von Verstößen gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie behauptete materielle Rechtsfehler sind als Rügen einer falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung durch das Finanzgericht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich. Ein darüber hinausgehender, ausnahmsweise …
Die vom Finanzgericht verweigerte Einsicht in die Ermittlungsakten
Gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO können die Beteiligten die Gerichtsakte und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen. Vorgelegte Akten in diesem Sinne sind die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten. Ein Anspruch auf Einsichtnahme in Akten, die dem …





















