Wenn ein Beteiligter teilweise unterliegt, ist ihm ‑oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze des § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO- auch dann ein Kostenanteil aufzuerlegen, wenn zwischen dem zugesprochenen und dem beantragten Betrag weder im Bereich der Gerichtskosten noch im Bereich der …
Schlagwort: Kostenentscheidung
Teilweises Unterliegen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze
Wenn ein Beteiligter teilweise unterliegt, ist ihm ‑oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze des § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO- auch dann ein Kostenanteil aufzuerlegen, wenn zwischen dem zugesprochenen und dem beantragten Betrag weder im Bereich der Gerichtskosten noch im Bereich der …
Revisionsrücknahme – und die Kosten der Anschlussrevision
Einem Rechtsmittelführer sind grundsätzlich auch die Kosten einer zulässig erhobenen Anschlussrevision aufzuerlegen, wenn diese ihre Wirkung durch die Rücknahme der Revision verliert. Aufgrund der Rücknahme der Revision ist die Anschlussrevision gegenstandslos [1]. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs [2] sowie des …
Kostenentscheidung nach außerprozessualer Erledigung
Streitwertänderung – und die Kostenentscheidungen
Dem Umstand, dass sowohl während des Klageverfahrens als auch im Verhältnis vom Klage- zum Revisionsverfahren Streitwertänderungen eingetreten sind, ist dadurch Rechnung zu tragen, dass getrennte Kostenentscheidungen für das Klage- und das Revisionsverfahren zu treffen sind. So auch in dem hier …
Streitwertänderung – und die Kostenentscheidungen
Dem Umstand, dass sowohl während des Klageverfahrens als auch im Verhältnis vom Klage- zum Revisionsverfahren Streitwertänderungen eingetreten sind, ist dadurch Rechnung zu tragen, dass getrennte Kostenentscheidungen für das Klage- und das Revisionsverfahren zu treffen sind. So auch in dem hier …
Kosten der Anschlussrevision bei Revisionsrücknahme
Einem Rechtsmittelführer sind grundsätzlich auch die Kosten einer zulässig erhobenen Anschlussrevision aufzuerlegen, wenn diese ihre Wirkung durch die Rücknahme der Revision verliert. Aufgrund der Rücknahme der Revision ist die Anschlussrevision gegenstandslos. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie des Bundesgerichtshofs sind …
Die Kostenentscheidung des Gerichts – und keine Erinnerung wegen fehlender Prozessvollmacht im Beschwerdeverfahren
Über die Stellung als Kostenschuldner ist in der Kostengrundentscheidung zu entscheiden. In einem Erinnerungsverfahren kann dies nicht mehr angegriffen werden. Dem zugrunde lag ein Fall aus Münster: Der Kläger war ausweislich des Urteilsrubrums -neben einer weiteren Klägerin- Kläger und damit …
Keine Kostenentscheidung bei der Gerichtsstandsbestimmung
Eine Entscheidung über den Antrag auf Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bedarf keiner Kostenentscheidung. Dies gilt bei antragsgemäßer Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts ebenso wie bei Zurückweisung des Antrags. Da für das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren keine Gerichtskosten anfallen und auch für die Bestimmung der …
Erledigung der Hauptsache – und die Kostenentscheidung nach Zeitabschnitten
Trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung kann es zweckmäßig sein, eine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach Zeitabschnitten zu treffen. Nachdem beide Beteiligte übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache vor dem Bundesfinanzhof für erledigt erklärt haben, ist das …
Erledigung der Hauptsache – und die Kostenentscheidung
Ist die Erledigung der Hauptsache auf ein nachträglich eingetretenes außerprozessuales Ereignis zurückzuführen, hat das Gericht nach § 138 Abs. 1 Halbsatz 2 FGO über die Kostenfolge im Rahmen einer summarischen Beurteilung nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu entscheiden; § …
Teilweises Unterliegen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze
Wenn ein Beteiligter teilweise unterliegt, ist ihm ‑oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze des § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO- auch dann ein Kostenanteil aufzuerlegen, wenn zwischen dem zugesprochenen und dem beantragten Betrag weder im Bereich der Gerichtskosten noch im Bereich der …
Streitwertänderung – und die Kostenentscheidungen
Dem Umstand, dass sowohl während des Klageverfahrens als auch im Verhältnis vom Klage- zum Revisionsverfahren Streitwertänderungen eingetreten sind, ist dadurch Rechnung zu tragen, dass getrennte Kostenentscheidungen für das Klage- und das Revisionsverfahren zu treffen sind. So auch in dem hier …





