BAFöG – und die Klagebefugnis gegen den „0 €“-Einkommensteuerbescheid

Bundesfinanzhof

Auch bei einem auf 0 € lautenden Einkommensteuerbescheid ist der Adressat zur Klage befugt, wenn dieser Bescheid hinsichtlich der darin berücksichtigten Einkünfte Bindungswirkung für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz hat.

Hintergrund ist die außersteuerlichen Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids nach § 21 Abs. …

Nutzungspflicht für ein noch nicht verfügbares besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach?

Bundesfinanzhof

Für ein besonderes elektronisches Postfach (hier: ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach) kann keine Nutzungspflicht bestehen, solange die zuständige Kammer dieses Postfach noch nicht eingerichtet hat.

So hat jetzt das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen des Finanzgerichts Nürnberg und des Bundesfinanzhofs aufgehoben, die die Pflicht …

Verfahrenstrennung beim Finanzgericht

Durch gemeinsame Klageerhebung miteinander verbundene Verfahren können nur durch einen ausdrücklichen gerichtlichen Trennungsbeschluss getrennt werden, nicht aber durch konkludentes Verhalten. Die Erhebung einer Klage nach § 43 FGO hat nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Folge, dass diese Klage und …

Scannen bei der Akteneinsicht

Aus § 78 Abs. 1 FGO lässt sich grundsätzlich weder ein Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der gesamten Akten noch ein Anspruch darauf, den gesamten Akteninhalt selbst ‑ggf. unter Nutzung eines eigenen Kopiergerätes- zu kopieren, herleiten. Dies gilt nicht, wenn …

Scannen bei der Akteneinsicht

Aus § 78 Abs. 1 FGO lässt sich grundsätzlich weder ein Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der gesamten Akten noch ein Anspruch darauf, den gesamten Akteninhalt selbst ‑ggf. unter Nutzung eines eigenen Kopiergerätes- zu kopieren, herleiten. Dies gilt nicht, wenn …

Die Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid

Gerichtsgebäude Neustadt an der Weinstrasse

Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen können.

Solche selbständig anfechtbaren Feststellungen (Streitgegenstände) sind zum Beispiel

  • das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Mitunternehmerstellung,
  • die Höhe des laufenden

Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Außenprüfungsanordnung – und das Feststellungsinteresse

Bundesfinanzhof

Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 41 Abs. 1 FGO fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt worden sind. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Nichtigkeitsfeststellungsklage erst zu einem Zeitpunkt erhoben …