Kirchensteuerpflicht – und die finanzgerichtliche Ermittlungspflicht zur kirchlichen Mitgliedschaftsrecht

Kirche Berzdorf

Die Finanzgerichte dürfen sich bei ihren Ermittlungen zum innerkirchlichen Recht regelmäßig nicht damit begnügen, den Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen zu ermitteln und wiederzugeben. Sie müssen das innerkirchliche Recht vielmehr so anwenden, wie es die maßgeblichen innerkirchlichen Stellen auslegen und anwenden. …

Keine Revisionszulassung trotz Divergenz

Weicht das angefochtene Urteil von einem Urteil eines anderen Finanzgerichts ab, welches seinerseits ohne Begründung und in nicht nachvollziehbarer Weise von einer ständigen BFH-Rechtsprechung abweicht, bedarf es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keiner Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem Revisionsverfahren. Im …

Die Suche nach dem Antrag des Klägers

Hat ein Kläger keinen ausdrücklichen Sachantrag gestellt, muss das Finanzgericht sein Klagebegehren anhand seines Vorbringens ermitteln. So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im hier entschiedenen Fall im Ergebnis zu Recht den Klageantrag der Klägerin rechtsschutzgewährend dahin ausgelegt, dass sie (auch) beantragt …

Der Zeuge in der Schweiz

Für die Zeugeneinvernahme im Ausland ist im Finanzgerichtsprozess eine völkerrechtliche Grundlage im Verhältnis zur Schweizerischen Eidgenossenschaft nicht gegeben, auch wenn die Vernehmung im Wege der Videokonferenztechnik erfolgt. Das von der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterzeichnete Haager Übereinkommen vom 18.03.1970 über die Beweisaufnahme …

Keine Revisionszulassung trotz Divergenz

Weicht das angefochtene Urteil von einem Urteil eines anderen Finanzgerichts ab, welches seinerseits ohne Begründung und in nicht nachvollziehbarer Weise von einer ständigen BFH-Rechtsprechung abweicht, bedarf es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keiner Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem Revisionsverfahren. Im …

Die Suche nach dem Antrag des Klägers

Hat ein Kläger keinen ausdrücklichen Sachantrag gestellt, muss das Finanzgericht sein Klagebegehren anhand seines Vorbringens ermitteln. So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im hier entschiedenen Fall im Ergebnis zu Recht den Klageantrag der Klägerin rechtsschutzgewährend dahin ausgelegt, dass sie (auch) beantragt …

Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs – und die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit

Bundesfinanzhof (BFH)

Durch die Einschränkung „aus technischen Gründen“ und „vorübergehend“ in § 52d Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wird klargestellt, dass professionelle Einreicher nicht von der Pflicht entbunden sind, die notwendigen technischen Einrichtungen für die Einreichung elektronischer Dokumente vorzuhalten und bei technischen …

Der noch offene Erstattungsbetrag – und die unzulässige Leistungsklage

Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt.

Wenn nämlich dem angestrebten Realakt (hier: Erstattungszahlung) ein Verwaltungsakt vorauszugehen hat, ist die allgemeine Leistungsklage gegenüber der Verpflichtungsklage …

Die Suche nach dem Antrag des Klägers

Hat ein Kläger keinen ausdrücklichen Sachantrag gestellt, muss das Finanzgericht sein Klagebegehren anhand seines Vorbringens ermitteln. So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im hier entschiedenen Fall im Ergebnis zu Recht den Klageantrag der Klägerin rechtsschutzgewährend dahin ausgelegt, dass sie (auch) beantragt …

Revisionszulassung wegen Divergenz – und die vom BFH aufgehobenen Urteile anderer Finanzgerichte

Bundesfinanzhof (BFH)

Entscheidungen, die durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aufgehoben worden sind, können eine Divergenz nicht begründen.

Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das Finanzgericht in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, …

Die Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts – und die Frage der Entscheidungserheblichkeit

Bundesfinanzhof (BFH)

Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife herbeizuführen, hat das Finanzgericht nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblich ist.

Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife herbeizuführen, hat das Finanzgericht nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht …