Die Schätzung des Finanzgerichts – und die Nichtzulassungsbeschwerde

Fachgerichtszentrum Hannover

Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen in Gestalt von Verstößen gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie behauptete materielle Rechtsfehler sind als Rügen einer falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung durch das Finanzgericht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich. Ein darüber hinausgehender, ausnahmsweise …

„Mein Mandant lässt vortragen:“ – oder: Die ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Schreibmaschine

Der Vertretungszwang des § 62 Abs. 4 FGO verlangt, dass der Prozessbevollmächtigte die volle Verantwortung für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde übernehmen muss; die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss daher von dem Prozessbevollmächtigten selbst stammen. Daran fehlt es, wenn der Prozessbevollmächtigte eine …

Die abgelehnte Terminverlegung – aufgrund Mitwirkungspflichtverletzungen und einer länger andauernden Erkrankung

Die Ablehnung einer Terminänderung kann selbst bei Vorliegen erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn eine Verletzung der Mitwirkungspflichten bereits im Veranlagungsverfahren und Rechtsbehelfsverfahren vorliegt und wenn der Beteiligte zusätzlich trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die …

Der übergangene Beweisantrag

Finanzgericht Köln Nachtbriefkaesten

Nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO erforscht das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen. Es hat ihn unter allen ernstlich in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Diese Pflicht beinhaltet zwar nicht, jeder fernliegenden Erwägung nachgehen zu müssen. …

Die abgelehnte Terminverlegung – aufgrund Mitwirkungspflichtverletzungen und einer länger andauernden Erkrankung

Die Ablehnung einer Terminänderung kann selbst bei Vorliegen erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn eine Verletzung der Mitwirkungspflichten bereits im Veranlagungsverfahren und Rechtsbehelfsverfahren vorliegt und wenn der Beteiligte zusätzlich trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die …

Die abgelehnte Terminverlegung – aufgrund Mitwirkungspflichtverletzungen und einer länger andauernden Erkrankung

Die Ablehnung einer Terminänderung kann selbst bei Vorliegen erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn eine Verletzung der Mitwirkungspflichten bereits im Veranlagungsverfahren und Rechtsbehelfsverfahren vorliegt und wenn der Beteiligte zusätzlich trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die …

Die unterbliebene Terminsverlegung

Bundesfinanzhof (BFH)

Wird der „in letzter Minute“ gestellte Verlegungsantrag mit einer Erkrankung begründet, obliegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dem Beteiligten, die Gründe für die Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob die betreffende Person …