Der noch offene Erstattungsbetrag – und die unzulässige Leistungsklage

Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt.

Wenn nämlich dem angestrebten Realakt (hier: Erstattungszahlung) ein Verwaltungsakt vorauszugehen hat, ist die allgemeine Leistungsklage gegenüber der Verpflichtungsklage …

Die Suche nach dem Antrag des Klägers

Hat ein Kläger keinen ausdrücklichen Sachantrag gestellt, muss das Finanzgericht sein Klagebegehren anhand seines Vorbringens ermitteln. So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im hier entschiedenen Fall im Ergebnis zu Recht den Klageantrag der Klägerin rechtsschutzgewährend dahin ausgelegt, dass sie (auch) beantragt …

Revisionszulassung wegen Divergenz – und die vom BFH aufgehobenen Urteile anderer Finanzgerichte

Bundesfinanzhof (BFH)

Entscheidungen, die durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aufgehoben worden sind, können eine Divergenz nicht begründen.

Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das Finanzgericht in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, …

Die Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts – und die Frage der Entscheidungserheblichkeit

Bundesfinanzhof (BFH)

Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife herbeizuführen, hat das Finanzgericht nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblich ist.

Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife herbeizuführen, hat das Finanzgericht nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht …

Der nach einer Betriebsprüfung geänderte Steuerbescheid – und das offene Einspruchsverfahren gegen die Prüfungsanordnung

Bundesfinanzhof (BFH)

Ein offenes Rechtsbehelfsverfahren gegen eine Prüfungsanordnung ist für ein Klageverfahren gegen die aufgrund der Außenprüfung geänderten Steuerbescheide grundsätzlich vorgreiflich. Denn die erfolgreiche Anfechtung einer Prüfungsanordnung führt dazu, dass die Erkenntnisse der Außenprüfung nicht verwertet werden dürfen.

Die erfolgreiche Anfechtung einer …

Keine Revisionszulassung trotz Divergenz

Weicht das angefochtene Urteil von einem Urteil eines anderen Finanzgerichts ab, welches seinerseits ohne Begründung und in nicht nachvollziehbarer Weise von einer ständigen BFH-Rechtsprechung abweicht, bedarf es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keiner Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem Revisionsverfahren. Im …

Die Suche nach dem Antrag des Klägers

Hat ein Kläger keinen ausdrücklichen Sachantrag gestellt, muss das Finanzgericht sein Klagebegehren anhand seines Vorbringens ermitteln. So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im hier entschiedenen Fall im Ergebnis zu Recht den Klageantrag der Klägerin rechtsschutzgewährend dahin ausgelegt, dass sie (auch) beantragt …

Übergehen eines Beweisantrags durch das Finanzgericht – und der Verlust des Rügerechts

Finanzgericht Düsseldorf

Weist das Finanzgericht ausdrücklich darauf hin, dass es im Rahmen einer bereits angesetzten mündlichen Verhandlung über den Beweisantrag eines Beteiligten und das weitere prozessuale Vorgehen entscheiden möchte, geht das Rügerecht wegen Vernachlässigung der eigenen prozessualen Mitwirkungspflichten verloren, wenn der betreffende …

Nichtzulassungsbeschwerde – und Darlegung einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung

Bundesfinanzhof (BFH)

Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Finanzgericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten oder nicht bekannten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter …

Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid, Umsatzsteuerjahresbescheid – und das finanzgerichtliche Verfahren

Bundesfinanzhof (BFH)

Ein finanzgerichtliches Urteil, dem ein nicht mehr existierender Verwaltungsakt zugrunde liegt, kann im Revisionsverfahren keinen Bestand haben. Es ist vom Bundesfinanzhof aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben.

Der im Revisionsverfahren ergangene Umsatzsteuerjahresbescheid hat den Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid für (z.B.) Oktober, der Gegenstand des finanzgerichtlichen …

Geänderter Zinsbescheid – während des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde

Bundesfinanzhof

Eine Nichtzulassungsbeschwerde wird unzulässig, wenn das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers an der Durchführung eines Revisionsverfahrens durch den Erlass eines Änderungsbescheids entfällt, wodurch es dann zugleich auch an einem Rechtsschutzbedürfnis für das Beschwerdeverfahren fehlt.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wies …

Insolvenzeröffnung zwischen Einspruchsentscheidung und Klage – und die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzschuldners

Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung und vor Klageerhebung führt zur Unterbrechung der Klagefrist entsprechend § 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 240 Satz 1 der Zivilprozessordnung. Zur Erhebung der Klage ist befugt, wer zur Aufnahme des …

Das Einverständnis­ mit einer Entscheidung durch den konsentierten Ein­zelrichter – und der zweite Rechtsgang

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht pp.

Ein im ersten Rechtsgang erklärtes Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter anstelle des Bundesfinanzhofs gemäß § 79a Abs. 3, 4 der Finanzgerichtsordnung gilt für das Verfahren vor dem Finanzgericht nach einer Zurückverweisung durch den Bundesfinanzhof im zweiten …

Revision zum Bundesfinanzhof – und der greifbar gesetzwidrige Rechtsanwendungsfehler als Zulassungsgrund

Bundesfinanzhof (BFH)

Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führt ausnahmsweise ein materieller Fehler des Finanzgerichtes zur Zulassung der Revision, wenn ein offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vorliegt. Unterhalb dieser Schwelle liegende Rechtsfehler …