Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen und Prozessbevollmächtigte, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung steht, eingereicht werden, …
Schlagwort: beSt
Elektronischer Rechtsverkehr – und PDF als zwingendes Dateiformat
Terminverlegungsantrag – nur per beA bzw. beSt?
Wird ein Terminaufhebungs- oder -verlegungsantrag schriftlich oder per E-Mail gestellt, ist er nicht formunwirksam, wenn er nicht über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach beim Gericht eingereicht wird. Einem Verfahrensbeteiligten wird das rechtliche Gehör versagt, wenn das Gericht mündlich verhandelt und in …
Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach des Mitgesellschafters
Eine nach § 52a Abs. 1 FGO als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerde genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO, wenn sie mit der einfachen Signatur des Gesellschafters einer Berufsausübungsgesellschaft versehen …
Die Beschwerde der Steuerberatungsgesellschaft – oder: das nicht genutzte beSt
Berufsausübungsgesellschaften nach § 3 Satz 1 Nr. 2, § 49 des Steuerberatungsgesetzes, die in das Steuerberaterverzeichnis eingetragen sind, sind gemäß § 52d Satz 1 und 2 FGO verpflichtet, seit dem 01.01.2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach zu nutzen. Vorbereitende Schriftsätze und …
Störungen im elektronischen Rechtsverkehr – und keine Wiedereinsetzung?
Wird die vorübergehende technische Unmöglichkeit nicht zusammen mit oder jedenfalls unverzüglich nach der Beschwerdeeinlegung dargelegt und glaubhaft gemacht, kann aus diesem Grund eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden. Nach § 52d Satz 3 FGO bleibt die Übermittlung …
Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor dem Finanzgericht – und das beSt
Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet. Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen -und damit auch die Erhebung einer …
beSt statt Fax – oder: keine Beschwerde gegen prozessleitende Verfügungen
Auf die elektronische Übermittlung einer Klageschrift gemäß § 52d FGO kann das Finanzgericht nicht aus Billigkeitsgründen verzichten. Der Hinweis des Finanzgerichts, dass die Klage gemäß § 52d FGO formfehlerhaft erhoben wurde, kann nicht mit der Beschwerde angegriffen werden. Dem hier …
Nichtzulassungsbeschwerde – und die fristgerecht per Telefax übermittelte Beschwerdebegründungsschrift
Für Steuerberater steht seit dem 01.01.2023 ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung, zu dessen Nutzung sie gemäß § 52d Satz 2 FGO verpflichtet sind. Eine beim Bundesfinanzhof nach dem …
Finanzgerichtsverfahren – und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach
Für Steuerberater steht seit dem 01.01.2023 ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung, zu dessen Nutzung sie gemäß § 52d Satz 2 FGO verpflichtet sind. Eine vorübergehende technische Störung nach …
Klageerhebung durch einen Steuerberater – per Fax
Eine Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax ist nach Ansicht des Finanzgerichts Münster trotz der bestehenden Möglichkeit der beSt-Beantragung per „Fast-Lane“ zulässig. Steuerberater müssen grundsätzlich seit dem 01. Januar 2023 mit dem Finanzgericht elektronisch kommunizieren, mit der Folge, dass eine Klageerhebung …
Fristen im Finanzgerichtsverfahren – und das noch nicht zugeteilte „besondere elektronische Steuerberaterpostfach“

Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, so dass sie in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen als elektronische Dokumente übermitteln müssen. Beantragt ein Steuerberater wegen Nichtnutzung …
Die ablaufende Begründungsfrist – und das noch nicht zugeteilte „besondere elektronische Steuerberaterpostfach“
Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, so dass sie in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen als elektronische Dokumente übermitteln müssen. Beantragt ein Steuerberater wegen Nichtnutzung …
Die nicht elektronisch übermittelte Beschwerdeschrift
Eine beim Bundesfinanzhof innerhalb der Beschwerdefrist als Telefaxschreiben eingegangene Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, die durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater eingelegt wurde, der gegenüber dem Gericht als „Rechtsanwalt“ handelt, entspricht nicht den Anforderungen des ab dem 01.01.2022 geltenden § 52d …








