Keine Kommunikation mit dem Finanzamt – über beA oder beSt

Fachgerichtszentrum Hannover

Mit den Finanzbehörden kann nicht wirksam mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach kommuniziert werden. Insbesondere ist ein Einspruch, der aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) oder einem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) über das besondere elektronische Behördenpostfach …

Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs – und die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit

Bundesfinanzhof (BFH)

Durch die Einschränkung „aus technischen Gründen“ und „vorübergehend“ in § 52d Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wird klargestellt, dass professionelle Einreicher nicht von der Pflicht entbunden sind, die notwendigen technischen Einrichtungen für die Einreichung elektronischer Dokumente vorzuhalten und bei technischen …

Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach – und seine Nutzungspflicht vor Zugang des Registrierungsbriefs

Bundesfinanzhof (BFH)

Der X. Senat des Bundesfinanzhofs verfolgt seine Auffassung, die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) seien dahingehend auszulegen, dass dieses Postfach dem einzelnen Steuerberater erst dann zur Verfügung stehe, wenn er den für die Erstanmeldung zu diesem Postfach …

Klageerhebung beim Finanzgericht – vor Erhalt des Erstregistrierungsbriefs für das beSt

Finanzgericht und Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Wenn ein Steuerberater in der Übergangszeit zwischen der erstmaligen Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (01.01.2023) und dem späteren tatsächlichen Erhalt des für ihn bestimmten Erstregistrierungsbriefs eine Klage noch per Telefax erhebt, weil er entsprechend dem Inhalt …

Nutzungspflicht für ein noch nicht verfügbares besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach?

Bundesfinanzhof

Für ein besonderes elektronisches Postfach (hier: ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach) kann keine Nutzungspflicht bestehen, solange die zuständige Kammer dieses Postfach noch nicht eingerichtet hat.

So hat jetzt das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen des Finanzgerichts Nürnberg und des Bundesfinanzhofs aufgehoben, die die Pflicht …

beSt – oder: die Schriftsätze eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet. Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen -und damit auch die Erhebung einer …

beSt – oder: die Schriftsätze eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet. Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen -und damit auch die Erhebung einer …

Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung. …

Nutzungspflicht des noch nicht funktionsfähigen „besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs“

Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen und Prozessbevollmächtigte, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung steht, eingereicht werden, …

Keine Nutzungspflicht für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach?

Das Niedersächsische Finanzgericht hat erneut in zwei von ihm entschiedenen Verfahren die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) für Angehörige der steuerberatenden Berufe bestätigt. Damit stellt sich das Niedersächsische Finanzgericht ausdrücklich gegen Überlegungen des X. Senats des Bundesfinanzhofs, wonach …

Fristen im Finanzgerichtsverfahren – und das noch nicht zugeteilte „besondere elektronische Steuerberaterpostfach“

Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, so dass sie in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen als elektronische Dokumente übermitteln müssen. Beantragt ein Steuerberater wegen Nichtnutzung …

Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung. …