Vorsteuerabzug

Als Unternehmer sind Sie im Regelfall (mit Ausnahme von bestimmten Branchen und von ) umsatzsteuerpflichtig. Im Gegenzug dürfen Sie aus den Eingangsrechnungen Ihrer Lieferanten die dort ausgewiesene Umsatzsteuer als sogenannte „Vorsteuer“ von der von Ihnen an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer …