„Klimaneutral bis 2050“ – oder: Adidas und die Werbung mit dem Klimaschutz

Die pauschale Werbung mit Klimaschutz ist irreführend und unzulässig.

So beanstandete aktuell das Landgericht Nürnberg-Fürth eine frühere Werbeaussage des Sportartikelherstellers Adidas. Der Sportartikelhersteller hatte nach Ansicht des Landgerichts in seiner Werbung nicht ausreichend dargestellt, wie die Klimaneutralität konkret erreicht werden …