Das Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids beim Bescheidadressaten durch einen Erben als Rechtsnachfolger kann die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung nur erschüttern, wenn belastbare Tatsachen vorgetragen werden, die konkrete und begründete Zweifel am Zugangsgeschehen selbst …
Tag: 7. August 2026
Anordnung der Außenprüfung durch ein anderes Finanzamt – und das Auswahlermessen
Für eine ermessensfehlerfreie Anordnung einer Außenprüfung durch ein anderes als das originär örtlich zuständige Finanzamt ist es erforderlich, dass im…
