Auseinanderfallen von sogenanntem Signing und Closing beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen – und die Grunderwerbsteuer

Grundstückskauf,Grundstückshandel

Für den Bundesfinanzhof ist bei summarischer Prüfung nicht rechtlich zweifelhaft, dass bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b des …