Nicht immer sorgt eine Bruttogehaltserhöhung für mehr Netto im Portemonnaie. Der Grund liegt im erhöhten Steuersatz, durch welchen ein hoher Betrag den Abgaben an den Staat zum Opfer fällt. Eine geeignete Alternative, um Arbeitnehmern eine finanzielle Anerkennung ihrer Leistungen zukommen …
Tag: 21. Oktober 2025
Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen – und die Umsatzsteuer
Ein selbständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger …
Abzug ersparter Mietaufwendungen – als außergewöhnliche Belastung
Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall haben Eheleute geklagt, die in den Streitjahren (2011 bis 2014) zur …
Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung – und die bereits festgesetzten Zinsen
Der Antrag auf Änderung der Veranlagungsform von Ehegatten ist ein rückwirkendes Ereignis, sodass für Zwecke der Zinsfestsetzung die in § 233a Abs. 2a, 7 AO getroffenen Regelungen anzuwenden sind. Eine Festsetzung von Nachzahlungszinsen, die ursprünglich aufgrund eines Einkommensteuer-Zusammenveranlagungsbescheids ergangen war, …
Geänderter Zinsbescheid – während des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde
Eine Nichtzulassungsbeschwerde wird unzulässig, wenn das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers an der Durchführung eines Revisionsverfahrens durch den Erlass eines Änderungsbescheids entfällt, wodurch es dann zugleich auch an einem Rechtsschutzbedürfnis für das Beschwerdeverfahren fehlt.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wies …
Gewinne aus der Veräußerung von Lehrinstituten – und die Gewerbesteuer
Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall betrieb die klagende GmbH Lehrinstitute, in denen sie einzelne Schüler auf …




