Aus § 91a FGO ergibt sich kein Zwang zur Teilnahme an einer Videokonferenz. Nach § 91a Abs. 1 Satz 1 FGO kann das Gericht den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer …
Tag: 9. September 2025
Einbringungsgeborene Anteile – und verrechenbare Verluste
Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 gilt als Anschaffungskosten der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das bei der Umwandlung eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt. Das gilt auch dann, wenn …
