Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat auf den Eilantrag eines Media-Marktes die Vorschriften der NRW-Coronaschutzverordnung zur Beschränkung…
Tag: 13. Februar 2025
Übergang von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung während des Klageverfahrens
Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zum Gegenstand des Klageverfahrens. Da sich der Rechtsstreit durch die vom Finanzamt vorgenommene Aufhebung des angefochtenen Zusammenveranlagungsbescheids …
Rechtsbehelfsbelehrung in der Einspruchsentscheidung – und keine Erwähnung des beSt
Eine Rechtsmittelbelehrung ist richtig im Sinne des § 55 Abs. 1 FGO, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden …
Statthaftigkeit eines Rechtsbehelfs – nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung
Lässt das Finanzamt den Steuerpflichtigen im Unklaren über die Rechtsform, in der es handeln will, ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung jeder Rechtsbehelf statthaft, der gegen eine der möglichen Entscheidungsformen zulässig wäre. Das Prüfungsprogramm des Rechtsbehelfs, für den sich der …
Der rechtsgrundlose Kapitalertragsteuereinbehalt
Ob die Kapitalertragsteuer rechtsgrundlos einbehalten worden ist, wird auf Antrag gemäß § 32d Abs. 4 EStG im Veranlagungsverfahren geprüft. Wird ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid auf einen Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG dahingehend geändert, dass einerseits Kapitalerträge steuererhöhend angesetzt werden, …
Teilnahmebefugnis des Gemeindeprüfers bei der Gewerbesteuer-Außenprüfung
Die gemäß § 21 Abs. 3 FVG erfolgende Anordnung der Teilnahme des Gemeindeprüfers an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung des Finanzamtes ist nicht aufgrund des Bestehens von Vertragsbeziehungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde rechtswidrig. Die berechtigten Interessen des Steuerpflichtigen …