Abkommensrechtliche Aktivitätsvorbehalte bei ausländischen Betriebsstätteneinkünften

Sieht eine abkommensrechtliche „Switch over“-Klausel vor, dass die Anwendung der Freistellungsmethode bei Betriebsstätteneinkünften unter einem Aktivitätsvorbehalt steht und wird hierfür auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 des Außensteuergesetzes (AStG) verwiesen, erfüllen ausländische Betriebsstätten das dortige Tatbestandsmerkmal „ausländische …

Der Rechtsstreit um einen Duldungsbescheid – und die Zahlung eines Dritten während des Finanzgerichtsverfahrens

Ein Duldungsbescheid erledigt sich, wenn die dem Bescheid zugrunde liegenden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung eines Dritten erlöschen. Eine gegen den Duldungsbescheid gerichtete Anfechtungsklage ist dann mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Nach der Erledigung besteht ein berechtigtes Interesse im Sinne des …

Die steuerliche Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

Berufstypische Handlungen eines Steuerberaters beziehungsweise Wirtschaftsprüfers können dann eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung darstellen, wenn das vom Hilfeleistenden erkannte Risiko strafbaren Verhaltens seines Mandanten als derart hoch anzusehen ist, dass seine Hilfeleistung als Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters beurteilt werden …

Nachtragsverteilung eines Steuererstattungsanspruchs – nach erfolgter Restschuldbefreiung

Die Erteilung der Restschuldbefreiung steht einer Nachtragsverteilung nicht entgegen, wenn diese einen Gegenstand der Masse betrifft. Die Beurteilung der Massezugehörigkeit des Steuererstattungsanspruchs ist unabhängig von der Berechnung des pfändbaren Betrags des Arbeitseinkommens. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall eröffnete …

Die noch unklare Beurteilung der Einkunftserzielungsabsicht – und der Vorläufigkeitsvermerk

EspressoZwar spricht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in bestimmten Fällen während der Anlaufphase eines neugegründeten Betriebs ein Anscheinsbeweis für das Vorhandensein von Gewinnerzielungsabsicht. Die Wirkung dieses Anscheinsbeweises geht aber nicht so weit, dass noch ohne Kenntnis der künftigen Entwicklung stets auch …