Die ausländische Versicherung, ihre inländische Betriebsstätte – und die Ermittlung des Dotationskapitals

Bundesfinanzhof (BFH)§ 25 Abs. 3 Satz 2 der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) ist nur im Rahmen der „Öffnungsklausel“ nach § 25 Abs. 3 Satz 1 BsGaV anwendbar und gilt – entgegen Rz. 320 der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (VwG BsGa) nicht für die modifizierte Kapitalaufteilungsmethode …