Die Veräußerung der Hofstelle eines verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs führt nicht zu dessen zwangsweiser Aufgabe. Wurden die vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen ‑ohne die Hofstelle- zunächst im Ganzen verpachtet, entfällt durch den Verkauf der Hofstelle nicht das Verpächterwahlrecht. Der Steuerpflichtige hat …