Die Wertpapierdarlehensgeschäfte eines Versicherungsunternehmens – und der Gestaltungsmissbrauch

Mit der Frage des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Wertpapierdarlehensgeschäften eines Versicherungsunternehmens hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen: Für die vor dem 01.01.2008 getätigten Vertragsabschlüsse über Wertpapierdarlehen kommt § 42 AO i.d.F. des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften …