Die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) ist nicht steuerbar, wenn dem Eigentümer der Pferde als Gegenleistung lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird1. Mit dieser Entscheidung hat nun der Bundesfinanzhof die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union umgesetzt, wonach die Teilnahme……