Bei einem Vertrag über Anzeigen in einem Magazin liegt keine Täuschung vor, wenn hinreichend deutlich und drucktechnisch hervorgehoben auf den Vertragspartner hingewiesen wird. So das Amtsgericht Schwerin in dem hier vorliegenden Fall des Mediahaus Verlag Düsseldorf, der die Zahlung einer …
Tag: 20. Juni 2017
„Null Kontraindikationen“ in der Arzneimittelwerbung
Der uneingeschränkte Bewerbung eines Arzneimittels damit, dass es bei dem Mittel „0 Kontraindikationen und Warnhinweise bei kardiovaskulären Risikofaktoren oder Blutungsrisiken“ gebe, verstehen die angesprochenen Ärzte im Sinne einer positiv wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis, dass bei der Einnahme des Mittels keinerlei Kontraindikationen …
Arzneimittelwerbung: „Null Kontraindikationen“
Der uneingeschränkte Bewerbung eines Arzneimittels damit, dass es bei dem Mittel „0 Kontraindikationen und Warnhinweise bei kardiovaskulären Risikofaktoren oder Blutungsrisiken“ gebe, verstehen die angesprochenen Ärzte im Sinne einer positiv wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis, dass bei der Einnahme des Mittels keinerlei Kontraindikationen …