Für die Beurteilung, ob eine Behörde eine gesetzliche Frist schuldhaft versäumt hat, gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat. Danach ist auch eine Behörde zu einer wirksamen …
Schlagwort: Wiedereinsetzung
Keine Wiedereinsetzung trotz fristgerechter Absendung?
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auf Antrag zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden an der Einhaltung einer gesetzlichen Frist verhindert war (§ 56 Abs. 1 FGO). In formeller Hinsicht setzt die Gewährung der Wiedereinsetzung voraus, dass innerhalb einer Frist …
Normale Postlaufzeit: 1 Werktag – und die Wiedereinsetzung
Dem Bundesfinanzhof ist bekannt, dass eine regelmäßige Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost einen Werktag beträgt. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte das Finanzamt die Frist zur Begründung der Revision um drei Tage versäumt, der Bundesfinanzhof gewährte jedoch Wiedereinsetzung in …
Der durch Krankheit verhinderte Fristverlängerungsantrag
Ist der Beschwerdeführer am letzten Tag der regulären Begründungsfrist einer Nichtzulassungsbeschwerde aus Krankheitsgründen daran gehindert, den Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO zu formulieren und an den Bundesfinanzhof zu übermitteln, entschuldigt dies nicht …
Der krankheitsbedingt nicht gestellte Fristverlängerungsantrag
Ist der Beschwerdeführer am letzten Tag der regulären Begründungsfrist einer Nichtzulassungsbeschwerde aus Krankheitsgründen daran gehindert, den Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO zu formulieren und an den Bundesfinanzhof zu übermitteln, entschuldigt dies nicht …
Normale Postlaufzeit: 1 Werktag – und die Wiedereinsetzung
Dem Bundesfinanzhof ist bekannt, dass eine regelmäßige Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost einen Werktag beträgt. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte das Finanzamt die Frist zur Begründung der Revision um drei Tage versäumt, der Bundesfinanzhof gewährte jedoch Wiedereinsetzung in …
Normale Postlaufzeit: 1 Werktag – und die Wiedereinsetzung
Dem Bundesfinanzhof ist bekannt, dass eine regelmäßige Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost einen Werktag beträgt. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte das Finanzamt die Frist zur Begründung der Revision um drei Tage versäumt, der Bundesfinanzhof gewährte jedoch Wiedereinsetzung in …