Dem Bundesfinanzhof ist bekannt, dass eine regelmäßige Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost einen Werktag beträgt. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte das Finanzamt die Frist zur Begründung der Revision um drei Tage versäumt, der Bundesfinanzhof gewährte jedoch Wiedereinsetzung in …
Schlagwort: Wiedereinsetzung
Normale Postlaufzeit: 1 Werktag – und die Wiedereinsetzung
Dem Bundesfinanzhof ist bekannt, dass eine regelmäßige Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost einen Werktag beträgt. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte das Finanzamt die Frist zur Begründung der Revision um drei Tage versäumt, der Bundesfinanzhof gewährte jedoch Wiedereinsetzung in …